Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht ist Teil des deutschen Zivilrechts und befasst sich wesentlich mit der Realisierung der Rechte der Gläubiger bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Das Insolvenzrecht stellt dem Schuldner gleichzeitig aber auch eine Chance auf Restschuldbefreiung in Aussicht. Wenn sich bereits abzeichnet, dass Sie auf eine finanzielle Krise zusteuern, sollten Sie sich umgehend fachlichen Rat einholen. Herr Rechtsanwalt Frank M. Welsch aus Gütersloh ist als Fachanwalt für Insolvenzrecht Ihr idealer Ansprechpartner. Er wird seit über 30 Jahren regelmäßig von zahlreichen Insolvenzgerichten als Sachverständiger hinzugezogen und zum Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter bestellt. Er ist Gründungsmitglied des Insolvenzverwalternetzwerkes FORUM INSOLVENZRECHT (www.foruminsolvenz.net) und Aktionär der CURATOR AG, deren Gesellschafter deutschlandweit Insolvenzen verwalten (www.curator.ag)

Der Insolvenzantrag

Für die meisten Unternehmen gilt: Wenn sie zahlungsunfähig werden, weil sie nicht in der Lage sind, binnen drei Wochen mindestens 90 % aller fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Ein solches - dann insolventes - Unternehmen darf keine weiteren Verpflichtungen eingehen, wenn es nicht bezahlen kann. Der Insolvenzantrag ist umgehend, auf jeden Fall aber innerhalb von drei Wochen nach dem Bekanntwerden dieses Insolvenzgrundes, bei dem zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Versäumen Sie als Geschäftsführer diese Frist, machen Sie sich meist wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO strafbar. Unter Umständen gilt selbiges auch für Sie als Gesellschafter.

Haftung und Strafbarkeit des Geschäftsführers

Als Geschäftsführer sind Sie in einem Insolvenzverfahren auf die Kompetenz eines Fachanwalts für Insolvenzrecht angewiesen. Insbesondere zahlreiche Fragen hinsichtlich Ihrer Haftbarkeit und der Strafbarkeit von früheren oder zukünftigen Handlungen gilt es zu klären. Viele Delikte sind dem Laien nicht geläufig. Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, haftet der Geschäftsführer persönlich für die Erstattung von Zahlungen, die ab dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleistet wurden – und das unabhängig davon, ob es sich um eine GmbH, eine GmbH & Co. KG, eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine Aktiengesellschaft (AG) handelt. Diese Haftung wurde in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes immer wieder bestätigt und in ihrem Umfang verschärft.

Oft werden in der Krisensituation die Handelsbücher und ähnliche Unterlagen nicht mehr ausreichend ordentlich geführt oder auch - insbesondere auf Druck - Vermögenswerte trotz Kenntnis der wirtschaftlichen Krise an bestimmte Gläubiger übertragen. Allein diese typischen Verhaltensmuster können Straftatbestände erfüllen. In diesem Fall verspielen Sie ggf. nicht nur die Möglichkeit, anderweitig wieder in der Funktion eines Geschäftsführers zu arbeiten, sondern für den Fall einer sich anschließenden eigenen Privatinsolvenz auch die Chance, für sämtliche Verbindlichkeiten die Restschuldbefreiung zu erlangen.

(Drohende) Zahlungsunfähigkeit – Privatpersonen und Unternehmen

Gerade dann, wenn die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist, aber schon am Horizont droht, ist eine Beratung – auch aus den vorgenannten Gründen und zur Vermeidung von Nachteilen - dringend geboten. Das Problem einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit kann gleichermaßen Unternehmen, als auch Privatpersonen betreffen. In jedem Fall wird eine rasche und situationsgerechte Rechtsberatung von einem Spezialisten benötigt, um Schlimmeres zu verhindern. Rechtsanwalt Frank M. Welsch verfügt, neben juristischem Fachwissen, auch über ein in jahrzehntelanger Arbeit gewonnenes, wirtschaftliches Know-How und immense Praxiserfahrung aus der Abwicklung von über tausend Insolvenzverfahren, sowie aus der Beratung „gesunder“ und „kranker“, kleinerer und größerer Unternehmen.

Sanierung und Restrukturierung – Hilfe vom Fachanwalt

Um einer krisenhaften Situation gezielt entgegen zu steuern, ist es wichtig, schnell zu reagieren und sich durch einen Fachmann beraten zu lassen. Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens und die Durchführung eines Insolvenzplanes können nützliche Instrumente sein, um ein krisenbehaftetes Unternehmen zu sanieren. Für eine erfolgreiche Sanierung und Restrukturierung sind juristisches wie wirtschaftliches Wissen unabdingbar. Rechtsanwalt Frank M. Welsch aus Gütersloh hat Volkswirtschaft studiert und einen Abschluss als Doctor of Philosophy in Economics (RUS) erlangt. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht und sehr erfahrener Insolvenzverwalter verfügt er über die nötige Fachkompetenz zur Sanierung und Restrukturierung eines Unternehmens.

Insolvenzarbeitsrecht

Ein Insolvenzverfahren im unternehmerischen Bereich hat, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Geschäftsführer, direkten Einfluss auf bestehende Arbeitsverhältnisse. Als Arbeitnehmer stehen Sie meist vor zahlreichen Problemen, sobald es dem Unternehmen wirtschaftlich schlecht geht. Ein bestellter Insolvenzverwalter vertritt in erster Linie die Interessen der (großen) Gläubiger; die Arbeitnehmer spielen dabei oft nur eine Nebenrolle. Herr Rechtsanwalt Frank M. Welsch kennt die Stärken, die Ihnen das Insolvenzarbeitsrecht zur Hand gibt.

COVID-19-Pandemie

Am 27.03.2020 wurden durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ bedeutende Gesetzesänderungen für einen temporären Zeitraum beschlossen, die allerdings nicht für jedes Unternehmen und seine Verantwortlichen gelten („COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG; BGBl. I 2020, 569). Diese Sonderregelungen müssen unbedingt beachtet werden. Ihre Unkenntnis kann gravierende strafrechtliche und zivilhaftungsrechtliche negative Folgen haben.

Insolvenzanfechtung

Zugleich mit einer Insolvenzeröffnung können Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters gegen (ehemalige) Gläubiger der insolventen Schuldnerpartei entstehen. Die Geltendmachung gehört zu den Pflichten des Insolvenzverwalters.

Haben Sie in der sichtbaren finanziellen Krise eines später insolventen Schuldners von diesem Leistungen erhalten, müssen Sie damit rechnen, auf Rückgewähr in Anspruch genommen zu werden. Um solches zu vermeiden, ist schon vor Erhalt der Zahlung „guter Rat“ geboten, um die von Ihnen beanspruchte Leistung für den denkbaren, späteren Fall einer Insolvenz Ihres Schuldners „insolvenzfest“ zu machen.

Ohne die Unterstützung durch einen „Anfechtungsexperten“ sind Sie den Forderungen des Insolvenzverwalters, die oft „über das Ziel hinaus schießen“ regelmäßig wehrlos ausgesetzt. Rechtsanwalt Frank M. Welsch hilft Ihnen als ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Insolvenzanfechtungsrechts, Ihre Rechte erfolgreich wahrzunehmen, damit Sie die vom Schuldner erhaltenen Leistungen behalten dürfen.

Oft allerdings verlangen Insolvenzverwalter die an den Gläubiger vor Insolvenzeröffnung gewährten Leistungen – insbesondere Zahlungen – ganz oder zumindest zum Teil unberechtigt zurück.

Fazit

Wann immer Sie es in irgendeiner Weise mit einer das Insolvenzrecht tangierenden Situation zu tun haben, wenden Sie sich am besten gleich an einen kenntnisreichen und erfahrenen Berater, wie Rechtsanwalt Frank M. Welsch.

 
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