Leistungen

Familienrecht

Das Familienrecht regelt alle Bereiche rund um Lebenspartnerschaften, Ehen, Gestaltung von Eheverträgen, Unterhaltsfragen und Scheidungen, sowie auch die Zeit danach. Weiterhin ist auch das Betreuungsrecht ein wichtiges Subthema. Das Familienrecht verlangt dem Anwalt nicht nur gute Fachkenntnis, sondern auch entsprechende Feinfühligkeit ab. Schließlich sind innerfamiliäre Konflikte immer eine sehr persönliche Angelegenheit und zehren stark am seelischen wie körperlichen Wohlbefinden der Betroffenen.

Bei familiären Streitigkeiten bietet sich auch oftmals die Mediation an. Erfahren Sie hier mehr über die Familienmediation. Für ein konfliktfreies Miteinander ist diese meist hilfreicher als eine juristische Auseinandersetzung.

Trennung

Wenn Ehegatten keine weitere Möglichkeit für ein Zusammenleben sehen, kommt unweigerlich der Begriff „Scheidung“ ins Spiel. Doch bevor es zu einer rechtskräftigen Scheidung kommen kann, ist eine vorhergehende mindestens 1-jährige Trennung nötig. Dabei muss mindestens einer der Ehegatten die Fortsetzung der Lebensgemeinschaft explizit ablehnen und beide müssen unabhängig voneinander für ihren Lebensunterhalt sorgen. Eine räumliche Trennung in komplett verschiedenen Wohnungen/Häusern ist nicht nötig, aber vereinfacht die Trennungszeit im Regelfall, da ein Getrenntleben so objektiv zumindest räumlich vorliegt. Die Einhaltung des Trennungsjahres kann nur in besonderen Härtefällen (z. B. häusliche Gewalt) ausgesetzt werden. In einem solchen Fall greift auch der Schutz des Gewaltschutzgesetzes.

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Scheidung

Die Scheidung ist ein Kernthema im Familienrecht und ein für beide Ehegatten schwieriger emotionsgeladener Lebensabschnitt. Unter anderem müssen Unterhaltszahlungen geklärt, Umgangs- und Sorgerechtsregelungen getroffen sowie auch Ansprüche auf Versorgungs- und Zugewinnausgleich geprüft werden.

Sollte eine Scheidung tatsächlich unausweichlich sein und die Noch-Ehegatten sehen keine andere Option, streben wir die einvernehmliche Scheidung an. Faktoren wie Stress und Kosten fallen dann besonders günstig für die Betroffenen aus. Denn zeitintensive und kostspielige Gerichtsverfahren bleiben dann aus. Insbesondere Unternehmer/Freiberufler sollten bei einer angestrebten Scheidung unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Eine Unternehmerscheidung birgt je nach Ehevertrag und Regelungen bzgl. des Zugewinnausgleichs existentielle Risiken, die den Fortbestand eines Unternehmens gefährden können.

Gerne prüfen und entwerfen wir Eheverträge im Hinblick auf Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Ziele unter Berücksichtigung von sich ändernder Gesetzeslage und Rechtsprechung.

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Weitere Themenbereiche bzgl. Scheidung:

Gütertrennung ...

Vermögensauseinandersetzung ...

Umgangsrecht und Sorge-, Besuchs-, Aufenthaltsbestimmungsrecht

Sind aus einer Ehe Kinder hervorgegangen oder wurden durch einen der Ehepartner in diese mit eingebracht, kommt es im Zuge der Trennung/Scheidung unweigerlich zur Klärung des Umgangsrechts und Sorgerechts. Bei wem bleibt das Kind wohnen? Wie sollen also Umgang und Aufenthalt geregelt werden? Grundsätzlich hat das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und idealerweise sollte dieser Zustand gewährleistet bleiben.

Das Sorgerecht beschreibt das Recht und auch die Pflicht der Eltern, sich um Erziehung und das Wohlergehen des Kindes zu kümmern. Für viele getrennte bzw. geschiedene Ehegatten stellt sich die Frage: Wann gilt das gemeinsame Sorgerecht, wann hat die Mutter das alleinige Sorgerecht? Nicht zuletzt kommt dann auch die Frage ins Spiel: Wer hat für welchen Kindesunterhalt aufzukommen? Gerne helfen wir bei allen Belangen rund um die Themen Umgangsrecht und Sorgerecht.

Familienrecht – Unterhalt

Wer hat wie viel Unterhalt an wen über welchen Zeitraum zu zahlen? Die Frage wird nach einer Trennung bzw. Scheidung besonders interessant für die Beteiligten. Im Familienrecht werden verschiedene Formen von Unterhalt unterschieden:

  • Kindesunterhalt
    Solange Kinder mangels abgeschlossener Ausbildung oder abgeschlossenem Studium noch keine eigenen Einkünfte beziehen, haben sie Anspruch auf Kindesunterhalt. Die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts ergibt sich im Regelfall aus der Düsseldorfer Tabelle.
  • Ehegattenunterhalt
    Bei getrennten Ehepartnern hat derjenige mit dem höheren Einkommen den anderen finanziell zu unterstützen. Der Ehegattenunterhalt unterscheidet darüber zwischen dem sog. Trennungs- und dem nachehelichen Unterhalt.
  • Trennungsunterhalt
    Der Ehegatte, der während der gemeinsamen Ehe überhaupt nicht oder lediglich auf geringfügiger Basis gearbeitet hat, hat Anspruch auf Trennungsunterhalt. Im Jahr nach der Trennung muss dieser indes auch keine Arbeit aufnehmen. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt muss jedoch explizit dargelegt werden!
  • Nachehelicher Unterhalt
    Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zahlung von nachehelichem Unterhalt verpflichtend sein. Meist werden entsprechende Regelungen im Zuge eines Scheidungsverfahren getroffen. Auch der nacheheliche Unterhalt muss schriftlich eingefordert werden!
  • Elternunterhalt
    Soweit es die finanziellen Möglichkeiten der Kinder zulassen, sind sie von Gesetzes wegen her verpflichtet für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen. Insbesondere wenn es um die Unterbringung der Eltern in Pflegeheimen o. ä. geht, kommt der Elternunterhalt zum Tragen.
  • Familienunterhalt

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Zugewinnausgleich

Wenn Ehegatten während des Zusammenlebens materielle Güter und Geldwert erwirtschaften, kommt mit der Scheidung unweigerlich die Frage: Wie werden diese Güter aufgeteilt? In den meisten Fällen werden solche Regelungen bereits im Ehevertrag festgehalten. Ist ein solcher nie geschlossen worden, leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Güter und Geldwerte werden hierbei nicht automatisch gemeinsames Eigentum und die Ehegatten verwalten ihre Vermögen weiterhin getrennt.

Zur Berechnung des Zugewinnausgleichs sind zwei Stichtage zu berücksichtigen: Der Tag dem die Eheschließung stattfand, sowie auch der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.

Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich geht es um den Ausgleich von in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Hierbei werden u. a. betriebliche Altersversorgung, Lebensversicherung und gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt. Eine besondere Rolle beim Versorgungsausgleich spielt auch die Dauer der Ehe. Wenn diese höchstens drei Jahre lang bestanden hat, wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt.

Grundsätzlich ist ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich möglich. Hier ist jedoch immer eine Einzelfallprüfung nötig, um sicherzustellen, dass der Verzicht keine unzumutbare Benachteiligung für einen Partner darstellt.

 
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